Von der Projektidee zur Förderung

Es ist etwas „Bürokratie“ notwendig um von der Projektidee bis zur Umsetzung eines LEADER-Projektes zu gelangen. Die LEADER-Geschäftsstelle ist dazu da, Sie auf diesem Weg kompetent zu begleiten und sorgt dafür, dass der administrative Aufwand für Sie überschaubar bleibt.

Aus diesem Grund hat das Regionalmanagement ein Informationsblatt für Antragsteller erstellt, worin alle wesentlichen Hinweise auf dem Weg zur Antragstellung dargestellt sind. Dieses Informationsblatt können Sie hier herunterladen.

Im nachfolgenden Schaubild können Sie sich einen Überblick verschaffen, wie der Ablauf eines Projektvorhabens aussieht.Ablauf eines Projektvorhabens Stand 07 2018

1.) Projektidee

Projektanträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen u.a. gestellt werden.
Sie haben eine Projektidee und möchten sich informieren, ob diese gefördert werden kann? Dann setzen Sie sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle der LEADER-Aktionsgruppe Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. in Verbindung.
Ihre Projektidee reichen Sie am besten schriftlich ein. Dazu gibt es als Formular die sog. "Erst-Information zur Projektidee". Auf Grundlage dieser Erst-Information werden von der Geschäftsstelle die Fördervoraussetzungen für die Projektidee eingeschätzt, sowie die Mindestanforderungen eines Vorhabens in der LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken geprüft. Bestimmte festgelegte Voraussetzungen und Kriterien muss eine Projektidee unbedingt erfüllen, wenn sie für eine LEADER-Förderung in Frage kommen soll.
Des Weiteren erhalten Sie eine umfangreiche Projektberatung in der LEADER-Geschäftsstelle oder gerne auch bei Ihnen vor Ort.
Hier finden Sie den Vordruck Erst-Information zu Projektideen.

 

2.) Projekteinreichung

Wenn Ihre Projektidee konkret ausgearbeitet ist, alle Fragen geklärt sind und alle erforderlichen Unterlagen zum Projekt vorliegen können Sie einen Antrag innnerhalb eines Projektaufrufs einreichen.
Bitte beachten Sie: Nur vorher mit der LEADER-Geschäftsstelle besprochene und ausgearbeitete Vorhaben können eingereicht werden.

In Zusammenhang mit der Einreichung Ihres Projekts muss für das Vorhaben ein Projektdatenblatt (PDB) ausgearbeitet werden. Die Geschäftsstelle steht Ihnen hierbei jederzeit zur Seite und ist Ihnen bei der Erstellung des Projektdatenblatts behilflich.
Im PDB soll zuerst die Ausgangslage geschildert und im Anschluss der Projektinhalt erläutert werden. Hierbei ist insbesondere auf die Projektziele, Zielgruppen, Besonderheiten zum Projekt und den Bezug zum Regionalen Entwicklungskonzept der LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken einzugehen. 

Jeder Antragsteller benötigt eine UD-Nummer (landwirtschaftliche Unternehmensdateinummer). Diese ist, sofern noch nicht vorhanden, bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde des jeweiligen Landkreises (Neckar-Odenwald-Kreis oder Main-Tauber-Kreis) zu beantragen.
Die UD-Nummer ist im Projektdatenblatt anzugeben.

 

3.) Projektauswahlverfahren

Das eingereichte Projektdatenblatt wird dem Auswahlausschuss als Grundlage zur Bewertung des Vorhabens vorgelegt.

Die Auswahl der eingereichten Projekte erfolgt durch Anwendung eines transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahrens. Das Projektauswahlverfahren ist in § 7 der Geschäftsordnung des Auswahlauschusses des Vereins verankert.

1.) Die LEADER-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Projektideen auf Förderfähigkeit anhand der Mindestanforderungen eines Vorhabens in der LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken.

D.h. es wird von der Geschäftsstelle geprüft, ob die Projektidee den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) entspricht und einem/mehreren der dort ausgewiesenen Handlungsfelder zugeordnet werden kann. Die spätere Realisierung des Projektes muss im LEADER-Aktionsgebiet Badisch-Franken erfolgen (Ausnahmen sind bei Projektideen möglich, die dennoch von besonderer Bedeutung und Nutzen für das Aktionsgebiet sind).
Nur wenn diese Kriterien erfüllt werden, kann der Projektantrag weiter berücksichtigt und vom Auswahlausschuss inhaltlich bewertet werden.

2.) Der Auswahlausschuss entscheidet dann über die Förderwürdigkeit jedes einzelnen Projektes auf Grundlage der vertiefenden Projektauswahlkriterien. Die Projekte werden anhand einer einheitlichen Bewertungsmatrix bewertet.

Die Anwendung der Auswahlkriterien und die dabei festgestellte Punktzahl je Vorhaben führen zu einem Ranking der Vorhaben. Die Vorhaben werden sodann in der Reihenfolge des Rankings und unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens durch Beschluss vom Auswahlausschuss ausgewählt.

Vorgehen bei Punktgleichheit: Bei Punktgleichheit mehrerer Vorhaben erfolgt zunächst eine genauere Betrachtung der vertiefenden Projektauswahlkriterien im Bereich „Das Projekt dient der Erreichung mehrerer Ziele des REK (Handlungsfeldziele)“. Dieser Bereich besteht aus 15 Kriterien (siehe Kriterium Nr. 1-15 der Auswahlkriterien). Das Vorhaben, welches in diesem Bereich mehr Punkte erreicht, ist im Ranking vorrangig zu behandeln. Sofern bei Punktgleichheit mehrerer Vorhaben jedoch hier noch keine qualitative Abgrenzung im Ranking möglich ist, erfolgt in zweiter Instanz die Beurteilung ob das Projekt zur Stärkung privater und/oder gewerblicher Entwicklungsansätze beiträgt. Das Projekt, welches zur Stärkung privater und/oder gewerblicher Entwicklungsansätze beiträgt, ist sodann im Ranking vorrangig zu behandeln.

Alle Antragsteller, die ein Projekt eingereicht haben, werden nach der Sitzung über das Ergebnis benachrichtigt.

 

4.) Projekt-Bewilligung

Ein positiv beschlossenes Projekt ist noch nicht bewilligt!
Die vom Auswahlausschuss positiv beschlossenen Projekte müssen dann vom Projektträger formal bei der Bewilligungsstelle, dem Regierungspräsidium Karlsruhe oder der L-Bank (je nach Projektträger), eingereicht werden.
Dazu muss neben den entsprechenden Antragsformularen eine mehr oder weniger große Zahl von Unterlagen vorgelegt werden. Welche dies sind, erfahren Sie vom Regionalmanagement.
Der LEADER-Geschäftsstelle ist der Förderantrag in digitaler Form  zuzusenden.

Förderbeschlüsse des Entscheidungsgremiums haben zum Ende der Förderperiode eine Gültigkeitsdauer von ca. 4 Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingehen, andernfalls verfällt der Beschluss.

Erst im Laufe des Bewilligungsprozesses erfolgt durch die Bewilligungsstelle die verbindliche Förderfähigkeitsprüfung. Aus diesem Grund ist es zwar eher unwahrscheinlich, aber dennoch möglich, dass ein beschlossenes Projekt noch abgewiesen wird.

 

5.) Projekt-Umsetzung

Nach Bewilligung kann mit der Maßnahme begonnen werden.
Die LEADER-Geschäftsstelle unterstützt die Projektträger/-innen auf dem Weg zur Umsetzung ihres LEADER-Projektes. Dazu gehört auch ein transparenter Informationsfluss zwischen dem Auswahlausschuss, Arbeitsgruppen, Projektträger/-innen und den Menschen in der Region.

 

6.) Projekt-Förderung

Die LEADER-Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Umsetzung des Projekts mit der Einreichung eines Zahlungsantrags über alle nachweislich bezahlten Kosten. D.h. die Ausgaben müssen zunächst vom Projektträger vorfinanziert werden.
Die genaue Differenzierung der Fördersätze je nach Maßnahmenart finden Sie in der Fördersatztabelle der LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken.
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten eines Projektes wurde auf 600.000 Euro (netto) festgesetzt. Die Mindestschwelle der Fördersumme eines Projektes liegt bei 5.000 Euro.

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