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Erster Projektaufruf für LEADER-Förderanträge

Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis, 31. August 2015

0243 LogoWas steckt hinter dem Begriff LEADER? Mit diesem Namen verbindet sich ein Strukturförderprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg. Ziel von LEADER ist es, im ländlichen Raum Projekte zu fördern, die zur Strukturverbesserung in den Städten und Gemeinde beitragen. Die EU und das Land Baden-Württemberg unterstützen solche Projekte mit Zuschüssen. Gefördert werden können kommunale und privat-gewerbliche Maßnahmen innerhalb des LEADER-Aktionsgebietes Badisch-Franken.

Dieses Aktionsgebiet besteht aus 22 Städten und Gemeinden.
Vertreten sind im Main-Tauber-Kreis: Ahorn, Freudenberg, Großrinderfeld, Grünsfeld, Königheim, Külsheim, Lauda-Königshofen (ohne Stadtkern), Tauberbischofsheim (ohne Stadtkern), Wertheim (nur die Ortschaften Sonderriet und Reicholzheim/Bronnbach), Werbach und Wittighausen), sowie im Neckar-Odenwald-Kreis: Adelsheim, Buchen, Hardheim, Höpfingen, Limbach, Mudau, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg, Seckach und Walldürn.

Die LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken ruft nun zur ersten Projekteinreichung auf. Anträge können von allen Interessenten gestellt werden. Die Projektideen müssen sich in den definierten Handlungsfeldern wiederfinden. Hierzu gehören folgende Bereiche:

  1. Wertschöpfung durch Regenerative Energien
  2. Zurück in den Beruf – Frauenarbeitsplätze
  3. Lebenswerte Dörfer durch Innenentwicklung
  4. Engagement für kulturelle und neue soziale Angebote
  5. Arbeitsplätze durch nachhaltigen Tourismus und Positionierung als Genussregion

Die Förderpalette in LEADER ist sehr breit. Die Projektanträge werden vom Auswahlausschuss nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien können auf der Homepage der LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken unter www.leader-badisch-franken.de eingesehen werden. Ein Anruf bei der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der Förderfähigkeit einer Projektidee wird empfohlen.

Die erste Sitzung des Auswahlausschusses mit Projektentscheidungen ist voraussichtlich für den 9. November 2015 vorgesehen. Das Förderbudget in dieser Sitzung ist auf 800.000 Euro angesetzt. Die Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt ist auf 600.000 Euro begrenzt. Die Bagatellgrenze für einzelne Projekte liegt bei 5.000 Euro. Förderanträge, die im Rahmen dieser Sitzung beraten und beschlossen werden sollen, müssen bis spätestens 5. Oktober 2015 bei der LEADER-Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Badisch-Franken eingegangen sein. Es wird daher dringend empfohlen, die geplanten Projekte frühzeitig vor Antragstellung mit der LEADER-Geschäftsstelle zu erörtern.

Kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da!

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Zu Ihren Ansprechpartner in der Geschäftsstelle:

 

 

 

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