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LEADER fördert im Bereich der Landschaftspflegerichtlinie

Main-Tauber-/Neckar-Odenwald-Kreis, 29. Juli 2016

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Eines der Fördermodule im Rahmen der LEADER-Strukturförderung 2014-2020 dreht sich auch um die Landschaftspflegerichtlinien. Dabei ist das Förderspektrum in diesem Bereich sehr vielschichtig und mit unterschiedlichen Fördersätzen ausgestattet. Investitionen können somit für den Arten- und Biotopschutz, für den Naturschutz und die Landschaftspflegen sowie für Dienstleistungen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege erfolgen.

 

Antragsteller können dabei Vereine, Verbände und Gebietskörperschaften und darüber hinaus auch Landwirte und natürliche Personen sein. Durch die verschiedenen Fördersatzmöglichkeiten innerhalb der Landschaftspflegerichtlinie und mit Blick auf den nächsten Projektaufruf, der Anfang September erfolgen wird, ist es für die Interessenten unbedingt notwendig sich gleich zu Beginn der Überlegungen bei einem beratenden Erstgespräch mit dem Regionalmanagement der LEADER-Geschäftsstelle Badisch-Franken in Verbindung zu setzten. Hierbei werden dann die für das anstehende Antragsverfahren notwendigen Einzelheiten besprochen und vorab die generelle Förderfähigkeit für die beabsichtigte Projektmaßnahme geprüft. Die Sitzung des Auswahlausschusses mit den nächsten Projektentscheidungen findet dann voraussichtlich Anfang Dezember 2016 statt.

Kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da!

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