Positiver Aufbruch beim LEADER-Programm spürbar

Positiver Aufbruch beim LEADER-Programm spürbar

Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis, 21. August 2015

0243 LogoZielorientiert und konstruktiv verlief eine weitere Sitzung des Auswahlausschusses des Vereins Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. im Landratsamt des Main-Tauber-Kreises in Tauberbischofsheim. Der erste Vorsitzende Alfred Beetz begrüßte dazu zahlreiche Mitglieder des Ausschusses, der sich mehrheitlich aus den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie den Behördenvertretern der LEADER-Region zusammensetzt.

Ein besonderer Willkommensgruß galt darüber hinaus den Vertreterinnen Jutta Schulz und Natalie Huschka seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Nachdem die LEADER-Geschäftsstelle, mit Sitz in Walldürn, Anfang Mai mit ihrer Arbeit gestartet ist gilt es nun verschiedene Regularien und Formalien auf den Weg zu bringen, damit die ersten konkreten LEADER-Maßnahmen voraussichtlich bereits schon im November diesen Jahres beschlossen werden können. Die Leiterin der Geschäftsstelle Yvonne Eberle berichtete dabei zunächst über verschiedene Sensibilisierungsarbeiten der Geschäftsstelle. Mit der Entwicklung eines Corporate Designs und eines Internetauftrittes für die LEADER-Kulisse Badisch-Franken will man die Identität und den Wiedererkennungswert der Region und des LEADER-Strukturprogramms schärfen. Gleich zu Beginn wurde auch eine breit angelegte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit den Print- und Rundfunkmedien forciert um auf diese EU- und Landesförderung hinzuweisen.

„Erste Beratungsgespräche und Vor-Ort-Termine wurden bereits durchgeführt und es ist ein positiver Aufbruch zu Beginn der LEADERFörderphase 2014-2020 zu spüren“, berichtete Yvonne Eberle weiter. Damit über die ersten LEADER-Projekte auch inhaltlich korrekt entschieden werden kann galt es vor allem in der Sitzung des Auswahlausschusses über die Förderregularien, wie: Projektauswahlkriterien, Projektauswahlverfahren, die Fördersatztabelle, die Mittelverteilung pro Sitzung, die Obergrenze der förderfähigen Kosten und die Benennung der Handlungsfelder zu beraten und zu beschließen. Diese Beschlussfassungen wurden vom Auswahlausschuss in großer Übereinstimmung gefasst und müssen nun zur abschließenden Genehmigung zusammen mit der Geschäftsordnung und der Vereinssatzung an die LEADER-Koordinierungsstelle (LGL) in Stuttgart weitergeleitet werden. Sobald diese vom LGL erteilt ist wird es den ersten Projektaufruf geben und die potentiellen und interessierten Projektträger können ihre LEADER-Maßnahme einreichen.
Alle wichtigen Kriterien und Informationen rund um das Projektauswahlverfahren werden dann über die Medien und auf den Homepages der LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken sowie den beiden Landkreisverwaltungen, dem Main-Tauber-Kreis und dem Neckar-Odenwald-Kreis, mitgeteilt.

Kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da!

neu2

Zu Ihren Ansprechpartner in der Geschäftsstelle:

 

 

 

EU Emblem mit Foerderspruch
 
Land Baden Wuerttemberg MLR