Zukunft gemeinsam gestalten

 
Beckstein_(c)_Stadt L-K, Christoph Kraus | zur StartseiteRadfahren_Neckar-Odenwald-Kreis_(c)_Touristikgemeinschaft Odenwald_Christian Frumolt (5) | zur StartseiteKirschblüten, Buchen (c) RM Badisch-Franken | zur StartseiteAltstadt TBB (c) Thomas Weller | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Großrinderfeld, Historische Grenzsteine durch Informationen schützen & erhalten

Ein historischer Grenzstein aus Großrinderfeld. (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Ein historischer Grenzstein aus Großrinderfeld.

Durch die zwischen Tauberbischofsheim und Würzburg liegende 4000 Einwohner Gemeinde Großrinderfeld führen verschiedene Rundwander- und Radwege. Sie ist umgeben von Feldern und Fluren, in denen sich über Jahrhunderte hinweg historische Grenzsteine erhalten haben.

 

Aufgrund unserer Grenzlage zu Bayern, aber auch aufgrund unserer wechselvollen Geschichte gibt es sehr viele historische Grenzsteine. Ab 1400 gehörte Großrinderfeld zu Würzburg, ab 1583 zum Kurstaat Mainz, von 1803 – 1806 zum Fürstentum Leiningen und ab 1806 zum Großherzogtum Baden. Alle Territorialherren haben in historischen Grenzsteinen ihre Spuren hinterlassen. Darüber hinaus führte die Geleitstraße Nürnberg-Würzburg-Tauberbischofsheim-Frankfurt (Nü-Wü-TBB-F) durch die Gemarkungen der Gemeinde.  

 Stein_Mittel 

Viele dieser Steine liegen an Gräben, Böschungen, Feldwegen, im Wald oder an Waldesrändern. Dort sind sie über Jahrhunderte erhalten geblieben. Grenzsteine sind Kleindenkmale, die in früheren Jahrhunderten verschiedene Funktionen hatten: Sie können in Großrinderfeld in drei Kategorien eingeteilt werden.

 

1.) Als Gemarkungsgrenzsteine haben sie die Grenzen zu den Nachbargemeinden wie Grünsfeld, Tauberbischofsheim, Werbach oder zum Königreich Bayern aufgezeigt.

2.) Sie haben Herrschaftsbereiche abgegrenzt (wie die Zugehörigkeit zum „Churstaat“ Mainz, zum Fürstentum Leiningen oder zum Großherzogtum Baden) und waren damit Besitzsteine.

3.) Als Geleitsteine haben sie die bis ins 19. Jahrhundert bestehende Geleitstraße Nü-Wü-TBB-F dokumentiert.

 

Kleindenkmale sind aufgrund ihrer Größe jedoch stark gefährdet. Der Schutz dieser kleinen Objekte steht daher im Mittelpunkt des Projektes. Am Erhalt der Kleindenkmale besteht ein öffentliches Interesse. Gemäß § 2 des Denkmalschutzgesetzes sind sie als Kulturdenkmal geschützt. Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger haben in jahrelanger Arbeit die Denkmale aufgespürt und dokumentiert. Nun sollen sie auch der breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Diese historisch wertvollen Kleindenkmale gilt es zu schützen, sie zu dokumentieren, der Nachwelt zu erhalten und Einwohner und Touristen darüber zu informieren. Projektinhalt ist die Anbringung von Aluvierkantrohren und Aluverbundplatten an den Grenzsteinen. Damit sollen sie vor Zerstörung oder Beschädigung geschützt werden. Außerdem sollen an manchen Grenzsteinen Glasschilder mit den wichtigsten Informationen und einem QR-Code angebracht werden. Mittels des Codes können Betrachter per Smartphone über das  Internet ergänzende Informationen über die Grenzsteine erhalten.

 

Beschlussdatum:02.07.2020Ort:Großrinderfeld
Antragsteller:Gemeinde GroßrinderfeldFördermodul:1, kommunal
primäres Handlungsfeld:HF 5: Arbeitsplätze in und für die Region – durch nachhaltigen Tourismus und Entwicklung einer GenussregionFördersatz:60 %
weitere Handlungsfelder:HF 4Status:Projekt wurde fertiggestellt