Mit dem Regionalbudget unterstützt das Land Baden-Württemberg Kleinprojekte (mit Gesamtkosten unter 20.000 € netto). Dabei stehen jeder LEADER-Aktionsgruppe (LAG) 180.000 € zur Verfügung. Mit dem Eigenanteil der LAGen erhöht sich das Budget auf 200.000 €, welches auf unbürokratischem Wege den Projektträgern zugutekommt. Die Entscheidung über eine Förderung liegt ausschließlich bei den LEADER-Aktionsgruppen. Gefördert wird dabei mit einem Fördersatz von 80 %!
Anders als bei der konventionellen LEADER-Förderung erhalten die Projektträger ihre Fördergelder direkt von unserer LEADER-Aktionsgruppe.
Der Projektaufruf zum Regionalbudget für Kleinprojekte im Jahr 2024 wurde bereits beendet. Dennoch können Projektberatungen mit dem Regionalmanagement ganzjähig stattfinden um Ihr Projekt fundiert bis zum nächsten Projektaufruf auszuarbeiten.
Förderfähig sind grundsätzlich nur investive Maßnahmen folgender Ziffern des GAK-Rahmenplans, Förderbereich 1 "Integrierte Ländliche Entwicklung":
- Dorfentwicklung: Zuwendungsfähig sind alle Vorhaben, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und so zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung beitragen.
- Dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und touristischer Einrichtungen.
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung: Förderfähig sind Vorhaben, die der Grundversorgung dienen. Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. €.
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Der Fördersatz beträgt einheitlich 80 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 2.000,- €. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig.
Die Projekte werden anhand eines transparenten, demokratischen Verfahrens in Anlehnung an das Regionale Entwicklungskonzept der LEADER-Aktionsgruppe ausgewählt. Die zugrundeliegenden Projektauswahlkriterien wurden im Hinblick auf die Förderperiode 2023-2027 im Dezember 2022 neu festgelegt.
Folgende Auflistung soll zudem Anreize/Impulse für Kleinprojekte geben und ist als nicht abschließend zu betrachten:
Regionale Identität schaffen
Ehrenamtskultur insbesondere bei jungen Menschen fördern
Gemeinschaftssinn stärken
Im Sinne des Gemeinwohls handeln
Ortstypische Kultur bewahren
Nachhaltigkeit durch bevorzugte Nutzung erneuerbarer Energien begünstigen
Attraktivität des ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort stärken
Leistungsfähige Wirtschaftskraft in der Region vorantreiben
Barriere-Hürden abbauen und Teilhabe für Alle schaffen
Umsetzung von regionalen Unternehmen/Firmen stärken
Dorftreffpunkte für Jung und Alt schaffen
Grundversorgung sicherstellen/verbessern
Erhalt der standorttypischen Flora und Fauna
Touristisches Angebot weiterausbauen
Weitere Informatioen finden Sie auf einen Blick im Merkblatt Regionalbudget. Bei weiteren Fragen rund um das Regionalbudget wenden Sie sich an das Regionalmanagement. Gerne erhalten Sie dort weitere Dokumente zur Vorbereitung eines möglichen Projektantrags.