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Aktueller Projektaufruf

Neues Jahr - neuer Projektaufruf!
Wir starten mit neuen Fördergeldern ins neue Jahr und somit direkt mit dem Projektaufruf zum Regionalbudget für Kleinprojekte im Jahr 2025. Ab sofort können wieder Projektanträge bei uns eingereicht werden.

 

Die Projektideen müssen sich dabei mindestens in einem der definierten Handlungsfelder aus dem Regionalen Entwicklungskonzept unseres Vereins Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. wiederfinden. 

Hierzu zählen:

1. L(i)ebenswert und lebendig - Unsere Dörfer und Städte

2. Attraktiv - Unsere Landschaft mit Tourismus und Kultur

3. Wertschöpfend - Unsere (Land-) Wirtschaft

 

Details zum Projektaufruf vom 13. Januar 2025:

  • Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: 10. Februar 2025, 17 Uhr

  • voraussichtlicher Auswahltermin: 13. März 2025

  • Höhe des Budgets: 125.000,00 € Landesmittel zzgl. Eigenanteil der LAG

Projektaufruf Regionalbudget für Kleinprojekte 2025

Die Projektanträge werden vom Auswahlaussschuss nach einem transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahren anhand der Projektauswahlkriterien bewertet und beschlossen. Diese können Sie hier einsehen. Das Auswahlverfahren ist in der Geschäftsordnung beschrieben.

 

Wer kann einen Projektantrag stellen?
Angesprochen sind Kommunen, Kirchen, Privatpersonen, Vereine und Verbände, Landwirte sowie Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern.

 

Wie kann ein Projektantrag gestellt werden?

Bei Interesse an der Förderung wenden Sie sich bitte das Regionalmanagement in der Geschäftsstelle. Wir beraten Sie gerne und prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe).
Nach vollständiger Ausarbeitung des Projektantrages muss dieser vollständig inkl. aller erforderlichen Unterlagen und vorheriger Absprache mit dem Regionalmanagement bis zum Stichtag bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die umsetzungsreif sind und nach der Bewilligung sofort umgesetzt werden können. Dies ist dem Regionalmanagement entsprechend nachzuweisen.

 

Wichtige Hinweise zur Finanzierung:

  • Die Förderfähigen Kosten (i.d.R. Nettokosten) des Vorhabes müssen zwischen 2.500 € und 20.000 € liegen

  • Das Gesamtvorhaben muss zu 100% vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Projektabschluss und Einreichung des Auszahlungsantrages.

     

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.

 

weitere Termine und Fristen:

Es können nur Vorhaben gefördert werden, die innerhalb des Jahres 2025 umgesetzt werden. Hierzu sind nachfolgende Fristen zwingend einzuhalten:

  • Fertigstellung der Projekte bis spätestens 31. Oktober 2025

  • Einreichung des Auszahlungsantrags bei der Geschäftsstelle bis spätestens 30. November 2025

  • Auszahlung des Vorhabens durch die Geschäftsstelle bis 31. Dezember 2025

 

 

Das Regionalbudget

 

egionale Identität schaffen

E  hrenamtskultur besonders bei jungen Menschen fördern

G  emeinschaftssinn stärken

 m Sinne des Gemeinwohls handeln

rtstypische Kultur bewahren

N  achhaltigkeit durch Nutzung erneuerbarer Energien begünstigen

A  ttraktivität des ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort stärken

L  eistungsfähige Wirtschaftskraft in der Region vorantreiben

B  arriere-Hürden abbauen und Teilhabe für Alle schaffen

msetzung von regionalen Unternehmen/Firmen stärken

D  orftreffpunkte für Jung und Alt schaffen

G  rundversorgung sicherstellen/verbessern

rhalt der standorttypischen Flora und Fauna

ouristisches Angebot weiterausbauen