Die Projektanträge werden vom Auswahlaussschuss nach einem transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahren anhand der Projektauswahlkriterien bewertet und beschlossen. Diese können Sie hier einsehen. Das Auswahlverfahren ist in der Geschäftsordnung beschrieben.
Wer kann einen Projektantrag stellen?
Angesprochen sind Kommunen, Kirchen, Privatpersonen, Vereine und Verbände, Landwirte sowie Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern.
Wie kann ein Projektantrag gestellt werden?
Bei Interesse an der Förderung wenden Sie sich bitte das Regionalmanagement in der Geschäftsstelle. Wir beraten Sie gerne und prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe).
Nach vollständiger Ausarbeitung des Projektantrages muss dieser vollständig inkl. aller erforderlichen Unterlagen und vorheriger Absprache mit dem Regionalmanagement bis zum Stichtag bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die umsetzungsreif sind und nach der Bewilligung sofort umgesetzt werden können. Dies ist dem Regionalmanagement entsprechend nachzuweisen.
Wichtige Hinweise zur Finanzierung:
Die Förderfähigen Kosten (i.d.R. Nettokosten) des Vorhabes müssen zwischen 2.500 € und 20.000 € liegen
Das Gesamtvorhaben muss zu 100% vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Projektabschluss und Einreichung des Auszahlungsantrages.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.
weitere Termine und Fristen:
Es können nur Vorhaben gefördert werden, die innerhalb des Jahres 2025 umgesetzt werden. Hierzu sind nachfolgende Fristen zwingend einzuhalten:
Fertigstellung der Projekte bis spätestens 31. Oktober 2025
Einreichung des Auszahlungsantrags bei der Geschäftsstelle bis spätestens 30. November 2025
Auszahlung des Vorhabens durch die Geschäftsstelle bis 31. Dezember 2025