Die Projektanträge werden vom Auswahlaussschuss nach einem transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahren anhand der Projektauswahlkriterien bewertet und beschlossen. Diese können Sie hier einsehen. Das Auswahlverfahren ist in der Geschäftsordnung beschrieben.
Gefördert werden im Rahmen des LEADER-Förderprogramms nicht-investive Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur und gesellschaftliches Miteinander – also Vorhaben, die Impulse setzen, Gemeinschaft fördern und unsere Region lebendig halten.
Das Projekt sollte zur Vitalisierung ihrer Kommune beitragen – also soziale, ökologische, kulturelle oder wirtschaftliche Impulse setzen, die den ländlichen Raum stärken.
Wie kann ein Projektantrag gestellt werden?
Bei Interesse ist es zwingend erforderlich, bis spätestens 23. Februar 2026 Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen, um die Projektidee abzustimmen. Nach anschließender vollständiger Ausarbeitung des Projektantrages muss dieser dann inkl. aller erforderlichen Unterlagen bis zum Stichtag am 05. März 2026 (17 Uhr) bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die in den Jahren 2026 oder 2027 vollständig umgesetzt werden.
Wer kann einen Projektantrag stellen?
Angesprochen sind Kommunen, Kirchen, Privatpersonen, Vereine und Verbände, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern.
Dieser Förderaufruf richtet sich an kreative Menschen, Vereine und Initiativen, die mit ihren Ideen etwas bewegen möchten - regional und zukunftsorientiert.
Wichtige Hinweise zur Finanzierung:
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten (i.d.R. Nettokosten) eines Vorhabes ist auf 700.000 Euro begrenzt. Die Bagatellgrenze eines Vorhabens liegt bei 5.000 Euro Mindetfördersumme (Beispiel: min. Projektkosten: 11.900,00€ brutto bei 19% MwSt)
Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Kosten.
Das Gesamtvorhaben muss zu 100% vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Projektabschluss und Einreichung des Verwendungsnachweises (Auszahlungsantrages)
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.

