Die Projektanträge werden vom Auswahlaussschuss nach einem transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahren anhand der Projektauswahlkriterien bewertet und beschlossen. Das Auswahlverfahren ist in der Geschäftsordnung beschrieben.
Da es sich bei den zusätzlich bereitgestellten Landesmitteln um Mittel des Landes Baden-Württemberg handelt, können ausschließlich Projekte des Moduls 5 für Kunst-und Kulturprojekte, sowie ELR-konforme Projekte berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Vorhaben den Zielen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) entsprechen und einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums leisten. Dazu zählen beispielsweise Projekte zur Innenentwicklung, Grundversorgung, zum Arbeiten oder zu Gemeinschaftseinrichtungen. Interessierte müssen sich jedoch nicht selbst durch die Förderrichtlinien arbeiten – die LEADER-Geschäftsstelle prüft gemeinsam mit den Antragstellern, ob ein Projekt die Voraussetzungen erfüllt.
Projektideen können bis zum 22. September 2026 bei der Geschäftsstelle angemeldet werden. Der Stichtag für die Einreichung der vollständigen Projektanträge ist der 12. Oktober 2026. Über die eingereichten Vorhaben entscheidet der Auswahlausschuss voraussichtlich am 19. November 2026.
Wie kann ein Projektantrag gestellt werden?
Bei Interesse ist es zwingend erforderlich, bis spätestens 22. September 2026 Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen, um die Projektidee abzustimmen. Nach anschließender vollständiger Ausarbeitung des Projektantrages muss dieser dann inkl. aller erforderlichen Unterlagen bis zum Stichtag am 12. Oktober 2026 (17 Uhr) bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die in den Jahren 2026 oder 2027 vollständig umgesetzt werden.
Wer kann einen Projektantrag stellen?
Angesprochen sind Kommunen, Kirchen, Privatpersonen, Vereine und Verbände, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern.
Dieser Förderaufruf richtet sich an kreative Menschen, Vereine und Initiativen, die mit ihren Ideen etwas bewegen möchten - regional und zukunftsorientiert.
Wichtige Hinweise zur Finanzierung:
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten (i.d.R. Nettokosten) eines Vorhabes ist auf 700.000 Euro begrenzt. Die Bagatellgrenze eines Vorhabens liegt bei 5.000 Euro Mindetfördersumme (Beispiel: min. Projektkosten: 11.900,00€ brutto bei 19% MwSt bei einer 50%igen Förderung)
Das Gesamtvorhaben muss zu 100% vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Projektabschluss und Einreichung des Verwendungsnachweises (Auszahlungsantrages)
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.

