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27. Oktober 2025
Der 3. LEADER-Projektaufruf der Förderperiode 2023-2027 ist gestartet:
Projektanträge können ganzjährig mit dem Regionalmanagement der Geschäftsstelle besprochen/ausgearbeitet werden, jedoch nur zu einem Projektaufruf formell eingereicht werden.
Die Projektideen müssen sich dabei mindestens in einem der definierten Handlungsfelder aus dem Regionalen Entwicklungskonzept unseres Vereins Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. wiederfinden.
Hierzu zählen:
1. L(i)ebenswert und lebendig - Unsere Dörfer und Städte
2. Attraktiv - Unsere Landschaft mit Tourismus und Kultur
3. Wertschöpfend - Unsere (Land-) Wirtschaft
Details zum Projektaufruf vom 27. Oktober 2025:
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: 13. November 2025, 17 Uhr
(Achtung: Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement bis 31. Oktober 2025 erforderlich)
Voraussichtlicher Auswahltermin: 29. Januar 2026
Höhe des EU-Budgets: 510.000 Euro;
hinzu kommen je nach Fördermodul alle zur Verfügung stehenden nationalen Fördermittel im entsprechenden Förderverhältnis. Die Projektanträge werden vom Auswahlausschuss nach einem transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahren anhand der Projektauswahlkriterien bewertet und beschlossen. Diese können Sie hier einsehen. Das Auswahlverfahren ist in der Geschäftsordnung beschrieben.
Wie kann ein Projektantrag gestellt werden?
Bei Interesse ist es zwingend erforderlich, bis spätestens 31. Oktober 2025 Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen, um die Projektidee abzustimmen. Darauf hin werden die Antragsunterlagen per E-Mail an den Projektträger verschickt. Nach anschließender vollständiger Ausarbeitung des Projektantrages muss dieser dann inkl. aller erforderlichen Unterlagen bis zum Stichtag am 13. November 2025 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die umsetzungsreif sind und nach der Bewilligung sofort umgesetzt werden können. Dies ist dem Regionalmanagement entsprechend nachzuweisen.
Wer kann einen Projektantrag stellen?
Angesprochen sind Kommunen, Kirchen, Privatpersonen, Vereine und Verbände, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern.
Wichtige Hinweise zur Finanzierung:
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten (i.d.R. Nettokosten) eines Vorhabes ist auf 700.000 Euro begrenzt. Die Bagatellgrenze eines Vorhabens liegt bei 5.000 Euro Mindetfördersumme
Das Gesamtvorhaben muss zu 100% vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Projektabschluss und Einreichung des Verwendungsnachweises (Auszahlungsantrages)
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.





