Grünsfeld, Errichtung Flutlichtanlage für Kleinspielfeld
Die Sportanlage des FC Grünsfeld 1919 e.V. steht im Besitz der Stadt Grünsfeld, wird aber seit der Gründerzeit des Vereins durch diesen in Eigenregie bewirtschaftet. Zur Sportanlage gehört ein etwa 30 x 50 m großer Rasenplatz, welcher regelmäßig von den sieben Junioren- als auch den beiden Seniorenmannschaften genutzt wird.
Mangels einer Flutlichtanlage konnte bislang jedoch kein Training in den Abendstunden auf dem Kleinspielfeld stattfinden. Projektinhalt des antragstellenden FC Grünsfeld 1919 e.V. war daher die Förderung einer entsprechenden Flutlichtanlage. Hierdurch konnte die Attraktivität des Kleinspielfeldes sowie die Vereinsarbeit im Allgemeinen durch die verbesserten Trainingsmöglichkeiten gesteigert werden.
| Beschlussdatum: | 30.03.2021 | Bezug zur GAK: | Ziffer 4 - Dorfentwicklung |
| Antragsteller: | FC Grünsfeld 1919 e.V. | Ort: | Grünsfeld |
| primäres Handlungsfeld: | HF 4: Bürger für Bürger - Engagement für kulturelle und neue soziale Angebote | Fördersatz: | 80% |
| weiteres Handlungsfeld: | HF 3 | Status: | Projekt wurde fertiggestellt |





