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Regionalbudget für Kleinprojekte

Das Regionalbudget

 

egionale Identität schaffen

E  hrenamtskultur besonders bei jungen Menschen fördern

G  emeinschaftssinn stärken

 m Sinne des Gemeinwohls handeln

rtstypische Kultur bewahren

N  achhaltigkeit durch Nutzung erneuerbarer Energien begünstigen

A  ttraktivität des ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort stärken

L  eistungsfähige Wirtschaftskraft in der Region vorantreiben

B  arriere-Hürden abbauen und Teilhabe für Alle schaffen

msetzung von regionalen Unternehmen/Firmen stärken

D  orftreffpunkte für Jung und Alt schaffen

G  rundversorgung sicherstellen/verbessern

rhalt der standorttypischen Flora und Fauna

ouristisches Angebot weiterausbauen

 

Mit der Einführung des Regionalbudgets wurde seit 2019 ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von Kleinprojekten geschaffen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt damit Kleinprojekte mit Gesamtkosten unter 20.000€. 

 

Dabei steht jeder LEADER-Aktionsgruppe (LAG) jährlich ein Budget zur Verfügung. Mit dem Eigenanteil der LAGen (finanziert durch die Landkreise Main-Tauber und Neckar-Odenwald) erhöht sich dieses nochmals um rund 10%, welches auf unbürokratischem Wege den Projektträgern zugutekommt. Die Entscheidung über eine Förderung liegt ausschließlich bei den LEADER-Aktionsgruppen. Gefördert wird dabei mit einem Fördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten! 

Anders als bei der konventionellen LEADER-Förderung erhalten die Projektträger ihre Fördergelder direkt von der LEADER-Aktionsgruppe ihrer Region.


Förderfähig sind grundsätzlich nur investive Maßnahmen 

 

  • Dorfentwicklung: 

    Zuwendungsfähig sind alle Vorhaben, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und so zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung beitragen.

  • Dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen: 

    Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und touristischer Einrichtungen.

  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung: 

    Förderfähig sind Vorhaben, die der Grundversorgung dienen. Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. €.

  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: 

    Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

     

Die Mindestfördersumme beträgt 2.000,- €. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen.

Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig.

 

Nicht gefördert werden:

  • bereits begonnene Projekte

  • Verwaltungs- oder Pflichtaufgaben öffentlicher Einrichtungen

  • Energiegewinnungsanlagen und damit zusammenhängende technische Einrichtungen

  • Mehrwertsteuer, Betriebskosten, Skonti und Rabatte

  • Ersatzbeschaffungen

  • Erschließungsmaßnahmen

  • Projekte im Rahmen der Breitbandförderung

  • Personalleistungen

Im Rahmen des Regionalbudgets können auch Eigenleistungen gefördert werden, wenn diese als Arbeitsleistungen von:

  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüssen

  • gemeinnützigen juristischen Personen

  • oder im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement

freiwillig sowie untentgeltlich erbracht werden. Pro geleisterter Arbeitsstunde gilt eine Pauschale von 15 Euro. Als Beleg für geleistete Arbeitsstunden genügen Stundennachweise. Die Förderung der Eigenleistungen darf die Summe der Ausgaben nicht überschreiten.

Investitionen können nur unter Einhaltung folgender Zweckbindungsfristen gefördert werden:

  • Bauten/bauliche Maßnahmen: 12 Jahre ab Fertigstellung bzw. ab Erwerb der Betriebsstätte

  • Maschinen/technische Einrichtungen/Geräte: 5 Jahre ab Lieferung bzw. ab Erwerb

Bei der Förderung von Kleinstunternehmen gilt, dass nur eigenständige Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro unterstützt werden.

 

Bei weiteren Fragen rund um das Regionalbudget für Kleinprojekte wenden Sie sich an unser Team vom Regionalmanagement. Dort erhalten Sie alle Informationen, Tipps und Unterlagen für Ihren Antrag!