LEADER
Was kann ich mir darunter vorstellen?
LEADER ist die Abkürzung für das französische "Liaison entre actions de développement de l'économie rurale" und wird übersetzt mit "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums".
LEADER ist ein Strukturförderprogramm und somit ein wichtiges Instrument der Regionalentwicklung, ein EU-Programm der ländlichen Regionalentwicklung, kofinanziert von den Bundesländern, das auf die Nutzung regionaler Potenziale abzielt.
Finanziert wird das Programm aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
LEADER - Förderansätze:
Bottom-Up-Ansatz („von unten“), das heißt, die Mitgestaltung
der Menschen vor Ort direkt oder über ein lokales Gremium,
die Regionalforen oder Lokalen Aktionsgruppen.
Gebietsbezogener Ansatz, das heißt, die Entwicklung und
Förderung erfolgt in definierten, gebildeten und anerkannten
LEADER-Regionen
Die Entwicklung der Region basiert auf einem gemeinsam mit
Bewohnern und Akteuren entwickelten Regionalen
Entwicklungskonzept.
LEADER fördert nicht die Regionen, sondern Projekte in den
Regionen.
Vernetzung von Akteuren und Aktivitäten einer nachhaltigen
Regionalen Entwicklung, Kooperation und Innovation spielen
in LEADER eine wesentliche Rolle.
LEADER - Förderschwerpunkte:
Existenzgründungen
Landtourismus
touristische Infrastruktur
Landschafts- und Kultureinrichtungen
Versorgungseinrichtungen
Unternehmenskooperationen
Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit
Schritt 1:
Ihre Projektidee wird zu einem Antrag
Sie haben eine Projektidee und möchten sich informieren, ob diese gefördert werden kann? Dann setzen Sie sich frühzeitig mit dem Regionalmanagement in der Geschäftsstelle in Verbindung. Wir stehen Ihnen hierfür ganz unverbindlich ganzjährig zur Verfügung.
Ihre Projektidee reichen Sie am besten schriftlich ein. Dazu gibt es als Formular die sog. "Erst-Information zur Projektidee". Auf Grundlage dieser Erst-Information werden von der Geschäftsstelle die Fördervoraussetzungen für die Projektidee eingeschätzt, sowie die Mindestanforderungen eines Vorhabens in der LAG Badisch-Franken geprüft. Bestimmte festgelegte Voraussetzungen und Kriterien muss eine Projektidee unbedingt erfüllen, wenn sie für eine LEADER-Förderung in Frage kommen soll.
Selbstverständlich erhalten Sie eine umfangreiche Projektberatung unserer Geschäftsstelle oder gerne auch bei Ihnen vor Ort.
Wenn Ihre Projektidee konkret ausgearbeitet ist, alle Fragen geklärt sind und alle erforderlichen Unterlagen zum Projekt vorliegen können Sie einen Antrag innnerhalb eines Projektaufrufs einreichen.
Bitte beachten Sie: Nur vorher in unserer Geschäftsstelle besprochene und ausgearbeitete Vorhaben können eingereicht werden.
In Zusammenhang mit der Einreichung Ihres Projekts muss für das Vorhaben ein Projektdatenblatt (PDB) ausgearbeitet werden. Die Geschäftsstelle steht Ihnen hierbei zur Seite und ist Ihnen bei der Erstellung des Projektdatenblatts behilflich.
Im PDB soll zuerst die Ausgangslage geschildert und im Anschluss der Projektinhalt erläutert werden. Hierbei ist insbesondere auf die Projektziele, Zielgruppen, Besonderheiten zum Projekt und den Bezug zum Regionalen Entwicklungskonzept der LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken einzugehen.
Jeder Antragsteller benötigt eine BNR-ZD-Nummer (ehemals UD-Nr. Unternehmensdateinummer). Diese ist, sofern noch nicht vorhanden, bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde des jeweiligen Landkreises (Neckar-Odenwald-Kreis oder Main-Tauber-Kreis) zu beantragen.
Die BNR-ZD-Nummer ist im Projektdatenblatt anzugeben.
Schritt 2:
Projektauswahlverfahren durch unseren Auswahlausschuss
Das eingereichte Projektdatenblatt wird dem Auswahlausschuss als Grundlage zur Bewertung des Vorhabens vorgelegt.
Die Auswahl der eingereichten Projekte erfolgt durch Anwendung eines transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahrens. Dieses Auswahlverfahren ist in § 7 der Geschäftsordnung des Auswahlauschusses des Vereins verankert.
Die Geschäftsstelle prüft die eingereichten Projektideen auf Förderfähigkeit anhand der Mindestanforderungen eines Vorhabens in der LAG Badisch-Franken. D.h. es wird von der Geschäftsstelle geprüft, ob die Projektidee den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) entspricht und einem/mehreren der dort ausgewiesenen Handlungsfelder zugeordnet werden kann. Die spätere Realisierung des Projektes muss im LEADER-Aktionsgebiet Badisch-Franken erfolgen (Ausnahmen sind bei Projektideen möglich, die dennoch von besonderer Bedeutung und Nutzen für das Aktionsgebiet sind). Nur wenn diese Kriterien erfüllt werden, kann der Projektantrag weiter berücksichtigt und vom Auswahlausschuss inhaltlich bewertet werden.
Der Auswahlausschuss entscheidet dann über die Förderwürdigkeit jedes einzelnen Projektes auf Grundlage der vertiefenden Projektauswahlkriterien. Die Projekte werden anhand einer einheitlichen Bewertungsmatrix bewertet. Die Anwendung der Auswahlkriterien und die dabei festgestellte Punktzahl je Vorhaben führen zu einem Ranking der Vorhaben. Die Vorhaben werden sodann in der Reihenfolge des Rankings und unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens durch Beschluss vom Auswahlausschuss ausgewählt.
Vorgehen bei Punktgleichheit: Bei Punktgleichheit mehrerer Vorhaben erfolgt zunächst eine genauere Betrachtung der vertiefenden Projektauswahlkriterien im Bereich „Das Projekt dient der Erreichung mehrerer Ziele des REK (Handlungsfeldziele)“. Dieser Bereich besteht aus 14 Kriterien (siehe Kriterium Nr. 1-14 der Auswahlkriterien). Das Vorhaben, welches in diesem Bereich mehr Punkte erreicht, ist im Ranking vorrangig zu behandeln. Sofern bei Punktgleichheit mehrerer Vorhaben jedoch hier noch keine qualitative Abgrenzung im Ranking möglich ist, erfolgt in zweiter Instanz ein Losverfahren.
Alle Antragsteller, die ein Projekt eingereicht haben, werden nach der Sitzung über das Ergebnis benachrichtigt.
Schritt 3:
Projektbewilligung durch das Regierungspräsidium in Karlsruhe
Ein positiv beschlossenes Projekt ist noch nicht bewilligt!
Die vom Auswahlausschuss positiv beschlossenen Projekte müssen dann vom Projektträger formal bei der Bewilligungsstelle, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, eingereicht werden. Dazu muss neben den entsprechenden Antragsformularen eine mehr oder weniger große Zahl von Unterlagen vorgelegt werden. Welche dies sind, erfahren Sie vom Regionalmanagement.
Förderbeschlüsse des Entscheidungsgremiums haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingehen, andernfalls verfällt der Beschluss.
Erst im Laufe des Bewilligungsprozesses erfolgt durch die Bewilligungsstelle die verbindliche Förderfähigkeitsprüfung. Aus diesem Grund ist es zwar eher unwahrscheinlich, aber dennoch möglich, dass ein beschlossenes Projekt noch abgewiesen wird.
Schritt 4:
Projektumsetzung
Nach Bewilligung kann mit der Maßnahme begonnen werden.
Die Geschäftsstelle unterstützt die Projektträger auf dem Weg zur Umsetzung ihres LEADER-Projektes. Dazu gehört auch ein transparenter Informationsfluss zwischen dem Auswahlausschuss, Arbeitsgruppen, Projektträger und den Menschen in der Region.
Schritt 5:
Prüfung des Projekts und Auszahlung
Die LEADER-Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Umsetzung des Projekts mit der Einreichung eines Zahlungsantrags über alle nachweislich bezahlten Kosten. D.h. die Ausgaben müssen vom Projektträger vorfinanziert werden.
Die genaue Differenzierung der Fördersätze je nach Maßnahmenart finden Sie in der Fördersatztabelle der LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken.
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten eines Projektes wurde auf 700.000 Euro (netto) festgesetzt.
Die Mindestschwelle der Fördersumme eines Projektes liegt bei 5.000 Euro.
Ein Video der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) erklärt anhand eines anschaulichen Beispiels, was LEADER ist und wie die Regionalentwicklungsmethode grundsätzlich funktioniert.
Kurzfilm „Was ist LEADER?“ der DVS