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Aktueller Projektaufruf

Jetzt Förderung sichern!
Der 2. LEADER-Projektaufruf der Förderperiode 2023-2027 startet jetzt: 
Ab sofort können Projektanträge von allen Interessenten des öffentlichen und privaten Bereichs für eine LEADER-Förderung eingereicht werden.

 

Die Projektideen müssen sich dabei mindestens in einem der definierten Handlungsfelder aus dem Regionalen Entwicklungskonzept unseres Vereins Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. wiederfinden. 

Hierzu zählen:

1. L(i)ebenswert und lebendig - Unsere Dörfer und Städte

2. Attraktiv - Unsere Landschaft mit Tourismus und Kultur

3. Wertschöpfend - Unsere (Land-) Wirtschaft

 

Details zum Projektaufruf vom 13. Februar 2025:

  • Stichtag Einreichung Projektantrag: 25. März 2025, 17 Uhr

  • Voraussichtlicher Auswahltermin: 13. Mai 2025

  • Höhe des EU-Budgets: 700.000,00 € Euro;
    hinzu kommen je nach Fördermodul nationale Fördermittel im entsprechenden Förderverhältnis

Projektaufruf Regionalbudget für Kleinprojekte 2025

Die Projektanträge werden vom Auswahlaussschuss nach einem transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahren anhand der Projektauswahlkriterien bewertet und beschlossen. Diese können Sie hier einsehen. Das Auswahlverfahren ist in der Geschäftsordnung beschrieben.

 

Wie kann ein Projektantrag gestellt werden?

Bei Interesse ist es zwingend erforderlich, bis spätestens 14. März 2025 Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen, um die Projektidee abzustimmen. Darauf hin werden die Antragsunterlagen per E-Mail an den Projektträger verschickt. Nach anschließender vollständiger Ausarbeitung des Projektantrages muss dieser dann inkl. aller erforderlichen Unterlagen bis zum Stichtag am 25. März 2025 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. 

Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die umsetzungsreif sind und nach der Bewilligung sofort umgesetzt werden können. Dies ist dem Regionalmanagement entsprechend nachzuweisen.

 

Wer kann einen Projektantrag stellen?
Angesprochen sind Kommunen, Kirchen, Privatpersonen, Vereine und Verbände, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern.

 

Wichtige Hinweise zur Finanzierung:

  • Die Obergrenze der förderfähigen Kosten (i.d.R. Nettokosten) eines Vorhabes ist auf 700.000 Euro begrenzt. Die Bagatellgrenze eines Vorhabens liegt bei 5.000 Euro Mindetfördersumme

  • Das Gesamtvorhaben muss zu 100% vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Projektabschluss und Einreichung des Verwendungsnachweises (Auszahlungsantrages)

     

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.