Die Projektanträge werden vom Auswahlaussschuss nach einem transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahren anhand der Projektauswahlkriterien bewertet und beschlossen. Diese können Sie hier einsehen. Das Auswahlverfahren ist in der Geschäftsordnung beschrieben.
Wie kann ein Projektantrag gestellt werden?
Bei Interesse ist es zwingend erforderlich, bis spätestens 14. März 2025 Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen, um die Projektidee abzustimmen. Darauf hin werden die Antragsunterlagen per E-Mail an den Projektträger verschickt. Nach anschließender vollständiger Ausarbeitung des Projektantrages muss dieser dann inkl. aller erforderlichen Unterlagen bis zum Stichtag am 25. März 2025 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die umsetzungsreif sind und nach der Bewilligung sofort umgesetzt werden können. Dies ist dem Regionalmanagement entsprechend nachzuweisen.
Wer kann einen Projektantrag stellen?
Angesprochen sind Kommunen, Kirchen, Privatpersonen, Vereine und Verbände, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern.
Wichtige Hinweise zur Finanzierung:
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten (i.d.R. Nettokosten) eines Vorhabes ist auf 700.000 Euro begrenzt. Die Bagatellgrenze eines Vorhabens liegt bei 5.000 Euro Mindetfördersumme
Das Gesamtvorhaben muss zu 100% vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Projektabschluss und Einreichung des Verwendungsnachweises (Auszahlungsantrages)
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.