Was kann über das Regionalbudget gefördert werden?
Übergeordnete Themenbereiche der Förderrichtlinie "Integrierte Ländliche Entwicklung":
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Dorfentwicklung
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dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
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Kleinstunternehmen der Grundversorgung
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Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Grundsätzlich förderfähig:
- Neugestaltung oder Erweiterung von Dorftreffpunkten/ dörflichen Plätzen
- Dorfverschönerungen mit insektenfreundlicher Bepflanzung
- Themenwege
- Schutzhütten und andere überdachte Treffpunkte
- Vereinsequipment
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeitangeboten wie Spielplätze, Bikeparks, Kneippanlagen
- Ladestationen für E-Bikes
- Wohnmobilstellplätze
- Mitfahrbänke
- Denkmäler, Skulpturen, Aufklärungstafeln
- Arbeitsgeräte zur Streuobst-, Landschaftspflege
- Vermarktung regionaler Produkte
- Verkaufsautomaten für Grundnahrungsmittel, Milch, Eier,...
- Insektenhotels
- Einrichtung für Museen, Ausstellungen
- Eigenleistungen (unter bestimmten Voraussetzungen können Eigenleistungen mit 15 €/ Stunde in die förderfähigen Kosten angerechnet werden)
- und, und, und...
Die Mindestanforderungen eines Projekts sind außerdem zu beachten.
Nicht förderfähig:
- Ersatzbeschaffungen, Antiquitäten, Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Nebenkosten
- Personalkosten
- Grundstückserwerb
- kommunale Pflichtaufgaben (Friedhofswesen, Schulen, Feuerwehr,...)
- Ausgleichsmaßnahmen
- Lizenzen
- Leasing-Gebühren
- Notargebühren
- Mehrwertsteuer
- Skonti & Rabatte, Zinsen
- ...diese Auflistung ist nicht abschließend. Eine Prüfung auf Förderfähigkeit ist immer projektbezogen durchzuführen.
20.000,- € (netto) Kostenobergrenze dürfen nicht überstiegen werden. Die Kostenuntergrenze beträgt 2.500 € (netto). Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.
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